Dokument Nr. 11: Entschliessung des europäischen Parlaments vom 28. April 2005 betreffend Rechte und Lage der Roma sowie Empfehlungen an die Regierungen."
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage
der Roma in der Europäischen Union
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 28.
April 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der Roma in der
Europäischen Union
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf das Begehen des Internationalen Roma-Tags am 8. April
2005,
- - unter Hinweis auf den von den Staats- und Regierungschefs am 29. Oktober
2004 unterzeichneten Verfassungsvertrag, der in seinem zweiten Teil die Charta
der Grundrechte der Europäischen Union enthält,
- - gestützt auf die Artikel 3, 6, 7, 29 und 149 des EG-Vertrags, in welchen
die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, allen Bürgern gleiche Chancen zu
gewährleisten,
- - gestützt auf Artikel 13 des EG-Vertrags, der es der Europäischen
Gemeinschaft erlaubt, angemessene Maßnahmen zum Bekämpfung von
Diskriminierungen aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft zu
ergreifen,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000
zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder
der ethnischen Herkunft2, welche Diskriminierungen aus ethnischen Gründen
verbietet,
- - unter Hinweis auf Artikel 4 des Rahmenübereinkommens des Europarates zum
Schutz nationaler Minderheiten sowie auf die Europäische Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
- - unter Hinweis auf die Empfehlung 1557/2002 der parlamentarischen
Versammlung des Europarats, insbesondere die Artikel 3 und 15, in denen die
weitverbreitete Diskriminierung der Roma, die notwendige Stärkung des Systems
der Überwachung von gegen sie gerichtete Diskriminierungen und die
Notwendigkeit der Lösung des Problems des rechtlichen Status der Roma
hingewiesen wird,
- - unter Hinweis auf das von der COCEN-Gruppe im Vorfeld des Europäischen
Rates von Helsinki 1999 angenommene Dokument "Die Situation der Roma in den
Bewerberländern", in dem die Notwendigkeit betont wird, das Bewusstsein über
den Rassismus und die Diskriminierungen, die sich gegen die Roma richten, zu
erhöhen,
- - unter Hinweis auf das UN-Abkommen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und
andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November
2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Gleichbehandlung in
Beruf und Beschäftigungs,
- - unter Hinweis auf die Charta der europäischen Parteien für eine
nichtrassistische Gesellschaft2,
- - unter Hinweis auf die Schaffung einer Gruppe von Kommissionsmitgliedern,
die für die Grundrechte, den Kampf gegen die Diskriminierung und die
Chancengleichheit zuständig sind3, wobei das Europäische Parlament in diesem
Zusammenhang die Tagesordnung dieser Gruppe erwartet,
- - unter Hinweis auf die Verordnung des Rates (EG) Nr. 1035/97 vom 2. Juni
1997 zur Schaffung einer Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit4, auf die jährlichen und themenbezogenen
Berichte der Beobachtungsstelle (EUMC) über den Rassismus in der EU und auf
das Grünbuch der Kommission über die Gleichheit und die Bekämpfung von
Diskriminierungen in einer erweiterten Europäischen Union (KOM(2004) 379);
- - unter Hinweis auf die vor kurzem erfolgte Veröffentlichung eines
Berichts durch die Kommission, in dem auf das höchst Besorgnis erregende
Ausmaß der Feindseligkeiten und Menschenrechtsverletzungen gegen Roma und
Fahrende in Europa aufmerksam gemacht wirds,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung 27. Januar 2005 zum Holocaust,
Antisemitismus und Rassismus6,
- - unter Hinweis auf internationale Rechtsinstrumente wie etwa die
Allgemeine Empfehlung XXVII ("Diskriminierung der Roma") des Ausschusses der
Vereinten Nationen zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) und
die allgemeine politische Empfehlung 3(Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz
gegenüber den Roma) der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz
(ECRI)7,
- - in Kenntnis des von den OSZE-Teilnehmerstaaten einschließlich der
EU-Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer angenommenen umfassenden
Aktionsplans, der sich auf die Verbesserung der Situation der Roma und Sinti
auf dem Gebiet der OSZE-Staaten konzentriert und in dem sich die Staaten unter
anderem verpflichten, ihre Bemühungen zu verstärken, um zu gewährleisten, dass
die Volksgruppen der Roma und Sinti eine umfassende und gleichberechtigte
Rolle in unseren Gesellschaften spielen können, und um ihrer Diskriminierung
ein Ende zu setzen,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der B. April zum Internationalen Roma-Tag erklärt
wurde und als Feiertag der Roma sowie als eine Gelegenheit zur Stärkung des
Bewusstseins über die größte ethnische Minderheit in Europa und das Ausmaß ihrer
sozialen Ausgrenzung gilt,
B. in der Erwägung, dass die 12 bis 25 Millionen in Europa lebenden Roma, von
denen 7 bis 9 Millionen in der Europäischen Union leben, aus rassistischen
Gründen diskriminiert werden und viele von ihnen schwerer struktureller
Diskriminierung, Armut, sozialer Ausgrenzung sowie Mehrfachdiskriminierungen
aufgrund des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Ausrichtung und einer
Behinderung ausgesetzt sind,
C. unter Hinweis auf die Wichtigkeit, die fortgesetzten und gewaltsamen
Tendenzen zum Rassismus und zur rassistischen Diskriminierung der Roma zu
beseitigen, und im Bewusstsein, dass jede Form der Straffreiheit von
rassistischen Angriffen, Hassparolen, körperlichen Angriffen durch
Extremistengruppen, rechtswidrigen Räumungen und Schikanierung durch
Polizeiangehörige aus Gründen der Romafeindlichkeit den Rechtsstaat und die
Demokratie schwächt, die Wiederholung solcher Verbrechen fördert und
entschiedene Bekämpfungsmaßnahmen erfordert,
D. im Bewusstsein, dass die mangelnde Bekämpfung von gegen Roma gerichteter
rassistischer Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit, insbesondere seitens der
Behörden, ein Faktor ist, welcher das Weiterbestehen dieser Probleme in der
Gesellschaft fördert,
E. in der Erwägung, dass die Roma-Gemeinschaft immer noch nicht in allen
Mitgliedstäaten und Beitrittsländern als eine ethnische oder nationale
Minderheitengruppe angesehen wird und somit nicht in den Genuss der mit einem
solchen Status einhergehenden Rechte kommt,
F. in der Erwägung, dass zwar viele Mitgliedstaaten die Richtlinie 2000/43/EG
zügig in nationales Recht umgesetzt haben, aber einige Mitgliedstaaten dies noch
nicht bzw. unvollständig oder mangelhaft getan haben,
G. unter Hinweis darauf, dass der Holocaust an den Roma entsprechend der
Schwere der Nazi-Verbrechen, deren Ziel es war, die Roma in Europa physisch zu
vernichten, voll anerkannt werden muss, und mit der Forderung an die Kommission
und die Behörden, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit die
Schweinemast auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Lety u Pisku
eingestellt und eine würdige Gedenkstätte eingerichtet wird,
H. unter Hinweis darauf, dass eine große Anzahl von Roma Opfer des Kriegs und
ethnischer Säuberungen in verschiedenen Teilgebieten des ehemaligen Jugoslawiens
waren und dort weiterhin Opfer von Verfolgung sind;
I. ferner in der Erwägung. dass eine bedeutende Anzahl asylsuchender Roma aus
den Aufnahmemitgliedstaaten abgeschoben wurde, die damit gegen den Grundsatz des
nonrefoulement gemäß der Genfer Konvention aus dem Jahre 1951 und der
zugehörigen Protokolle verstoßen haben,
J. bedauernd, dass die Roma auch weiterhin in den Regierungsstrukturen und
Behörden der Mitgliedsstaaten und Beitrittsländer unterrepräsentiert sind, in
denen sie einen erheblichen Anteil der Bevölkerung darstellen; in der Erwägung,
dass die betreffenden Regierungen sich verpflichtet haben, die Anzahl der in den
Entscheidungsstrukturen beteiligten Roma zu erhöhen, aber noch Fortschritte in
diesem Bereich machen müssen,
K. in der Erkenntnis der Notwendigkeit, eine wirksame Beteiligung der Roma am
politischen Leben sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf Entscheidungen,
die das Leben und Wohlergehen der Roma-Gemeinschaften betreffen,
L. unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass in keinem Fall neue
Staatsangehörigkeitsbestimmungen so gestaltet und umgesetzt werden dürfen, dass
sie Personen, die legitime Staatsangehörigkeitsanträge stellen, diskriminieren
oder seit langem in Mitgliedstaaten wohnhaften Roma die Staatsbürgerschaft
vorenthalten,
M. in der Erwägung, dass es für eine Anzahl von Ländern deutliche Hinweise
darauf gibt, dass Dienststellen der Polizei und anderer für die strafrechtliche
Verfolgung zuständiger Behörden mit Vorurteilen gegen die Roma behaftet sind,
was zu einer systematischen rassistischen Diskriminierung bei der
strafrechtlichen Verfolgung führt,
N. in der Erwägung, dass die Roma im Gesundheits- und
Sozialversicherungswesen regelmäßig diskriminiert werden; und mit Besorgnis
darüber, dass Fälle von Segregation auf Entbindungsstationen sowie von
Sterilisierungen von Roma-Frauen ohne deren nach ausreichender Information
erteilte Einwillung zu verzeichnen sind,
0. in der Erwägung, dass die Lebensbedingungen weitgehend unter der Norm
liegen und unhygienisch sind und offensichtlich weitgehend Ghettobildung
besteht, wobei die Roma regelmäßig daran gehindert werden, aus solchen Zonen
auszuziehen,
P. unter Hinweis auf die in mehreren Mitgliedstaaten bestehende
Rassentrennung im Schulsystem, wobei die Roma-Kinder entweder in getrennten
Klassen mit niedrigerem Niveau oder in Klassen für geistig Behinderte
unterrichtet werden, in der Erkenntnis, dass ein verbesserter Zugang zu Bildung
und Chancen auf akademische Abschlüsse von Roma für Fortschritte im Hinblick auf
bessere Aussichten der Roma-Gemeinschaften wesentlich sind;
Q. in der Erwägung, dass die Roma-Gemeinschaften unannehmbar stark von
Arbeitslosigkeit betroffen sind und daher spezifische Maßnahmen erforderlich
sind, um ihren Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern,
R. in der Erwägung, dass die Roma-Gemeinschaften bei der Anerkennung ihrer
Kultur auf große Schwierigkeiten stoßen, und in der Erwägung, dass die wichtigen
Medien in den meisten Mitgliedstaaten und Beitrittsländern die Roma in ihren
Programmen weiterhin unterrepräsentieren und gleichzeitig ein negatives
Stereotyp der Roma-Bevölkerung in Zeitungsartikeln sowie Fernseh- und
Radiosendungen bestärken, sowie ferner
unter Hinweis darauf, dass die Nutzung neuer Kommunikationstechnologien,
einschließlich des Internet, auch bei der Bekämpfung der Romafeindlichkeit
dienen kann,
- 1. verurteilt nachdrücklich jede Form der Diskriminierung, mit der die
Roma-Bevölkerung konfrontiert ist; '
- 2. fordert den Rat, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die
Kandidatenländer auf, die Anerkennung der Roma als europäische Minderheit in
Erwägung zu ziehen;
- 3. begrüßt die vor kurzem abgegebene Erklärung von Kommissionspräsident
Barroso hinsichtlich der Wichtigkeit der Beseitigung von Diskriminierungen der
Roma-Bürger und der Rolle der Lissabon-Strategie bei der Verbesserung der
Chancen für die Romal; fordert den Rat, die Kommission, die Mitgliedstaaten
und die Beitrittsländer nachdrücklich auf, auf lokaler, regionaler, nationaler
oder europäischer Ebene öffentlich Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen der
Romafeindlichkeit zu ergreifen;
- 4. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, der Bekämpfung der
Romafeindlichkeit in ganz Europa bei ihren Prioritäten für 2007, das
Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle, deutliches Gewicht
einzuräumen, und fordert ferner die politischen Parteien und die
Zivilgesellschaft auf allen Ebenen auf, klar zum Ausdruck zu bringen, dass
rassistischer Hass gegen Roma in der europäischen Gesellschaft nicht toleriert
wird;
- 5. fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen der politischen
Anforderungen der Kopenhagener Kriterien weiterhin sicherzustellen, dass die
Bewerberländer tatsächlich Anstrengungen unternehmen, um die
Rechtsstaatlichkeit zu stärken und die Menschen- und Minderheitenrechte zu
schützen, insbesondere die der Roma-Bevölkerung;
- 6. fordert, dass die Kommission eine Mitteilung darüber ausarbeitet, wie
die EU in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Bemühungen zur
Verbesserung der Situation der Roma am besten koordinieren und fördern kann,
und ein Aktionsprogramm mit eindeutigen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten
und die Beitrittsländer zu verabschieden, um eine verbesserte wirtschaftliche,
soziale und politische Integration der Roma zu erreichen;
- 7. empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Richtlinie 43/2000/EG zügig in
nationales Recht umzusetzen, und fordert jene Mitgliedstaaten, gegen die ein
Vertragsverletzungsverfahren wegen unterlassener Mitteilung eröffnet wurde,
auf, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Fortschritte voranzutreiben; fordert den
Rat auf, während der luxemburgischen Präsidentschaft den vorgeschlagenen
gemeinschaftlichen Rahmenbeschluss zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu
fassen, der Verbrechen aus Hass in der ganzen EU zum Strafbestand macht und zu
dem das Europäische Parlament erneut konsultiert werden muss;
- 8. fordert die Mitgliedstaaten und Beitrittsländer auf, einzelstaatliche
Rechts- und Verwaltungsbestimmungen zu stärken, welche die Romafeindlichkeit
ausdrücklich und spezifisch bekämpfen und direkte oder indirekte rassistische
Diskriminierung und damit verbundene Intoleranz in allen Bereichen des
öffentlichen Lebens verbieten;
- 9. fordert die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer auf, ihre besten
Praktiken zur Förderung der Roma-Kultur auszutauschen;
- 10. fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen,
um jedwede Form von Rassenhass und Aufforderung zur Diskriminierung und Gewalt
gegen die Roma in den Medien und anderen Arten der Kommunikationstechnologien
zu beseitigen; fordert die wichtigen Medien auf, vorbildliche Praktiken bei
der Personaleinstellung einzuführen, so dass der Bevölkerungsstruktur Rechnung
getragen wird;
- 11. fordert die Mitgliedstaaten und die Bewerberländer auf, eine Strategie
zu entwickeln, die der Notwendigkeit einer verstärkten aktiven und passiven
Beteiligung der Roma an Wahlen Rechnung tragen;
- 12. unterstreicht die Notwendigkeit, gleiche soziale und politische Rechte
für Migranten mit Roma-Herkunft zu gewährleisten;
- 13. unterstreicht, dass das Nichtvorhandensein von Personalpapieren ein
schwerwiegendes Hindernis für die Ausübung der Grundrechte durch Roma in ganz
Europa sowie im Hinblick auf ihren Zugang zu Leistungen darstellt, die für die
soziale Integration entscheidend sind;
- 14. fordert alle Mitgliedstaaten und Beitrittsländer nachdrücklich auf,
positive Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang der Roma zum Arbeitsmarkt zu
verbessern und ihre langfristige Beschäftigung zu fördern;
- 15. fordert jene Mitgliedstaaten, in denen Roma-Kinder auf Schulen für
geistig Behinderte geschickt oder in separaten Klassen unterrichtet werden,
auf, innerhalb einer bestimmten Frist Programme zur Beseitigung der
Segregation aufzulegen und so den freien Zugang der Roma-Kinder zu qualitativ
hochwertiger Schulbildung zu gewährleisten und das Entstehen von Abneigung
gegenüber den Roma unter den Schulkindern zu verhindern;
- 16. weist auf die Entschließung des Rates und der im Rat vertretenden
Unterrichtsminister vom 22. Mai 1989 zur Bildung der Kinder von Roma, Sinti
und Fahrenden' hin und ist der Auffassung, dass die Gewährleistung des Zugangs
aller Roma-Kinder zur regulären Bildung eine Priorität bleibt;
- 17. fordert die Mitgliedstaaten und Beitrittsländer auf, Maßnahmen zu
ergreifen, um den gleichberechtigten Zugang aller Bürger zum Gesundheitswesen
und zu Leistungen der sozialen Sicherheit sicherzustellen, jeglicher
diskriminierender Praxis, insbesondere der Segregation von Roma auf
Entbindungsstationen ein Ende zu setzen und der erzwungenen Sterilisierung von
Roma-Frauen Einhalt zu gebieten;
- 18. Begrüßt die Bildung des Europäischen Forums der Roma und Fahrenden
sowie die Arbeit der Gruppen innerhalb des Parlaments, die sich mit den
Anliegen der Roma und der Minderheiten befassen; erkennt die Bedeutung der
Zusammenabeit mit solchen Gremien bei der Gestaltung der Politik für die Roma
in Europa;
- 19. ist der Auffassung, dass die gegenwärtige Ghettobildung in ganz Europa
unannehmbar ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zur
Vermeidung solcher Ghettos zu ergreifen, diskriminierende Praktiken zu
bekämpfen, Wohnungen zur Verfügung zu stellen und einzelnen Angehörigen der
Roma-Bevölkerung dabei zu helfen, alternative hygienische Unterkünfte zu
finden;
- 20. fordert die Regierungen in Regionen mit einer starken Roma-Bevölkerung
nachdrücklich auf, in Übereinstimmung mit ihren zu einem früheren Zeitpunkt
eingegangenen Verpflichtungen weitere Maßnahmen zur Einstellung von Beamten
aus der Roma-Bevölkerung auf allen Verwaltungs- und Entscheidungsebenen zu
ergreifen und die notwendigen Mittel für die wirksame Durchführung der mit
diesen Ämtern verbundenen Aufgaben bereitzustellen;
- 21. Begrüßt die Initiative einer Dekade für die Integration der Roma, die
fünf Mitgliedstaaten und Bewerberländer unterzeichnet haben, und fordert die
Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Regierungen dieser Länder für die
Finanzierung zur Realisierung dieser Initiative aus einschlägigen Programmen
der Union zu sorgen;
- 22. fordert die Kommission auf, die nationalen Regierungen öffentlich
aufzufordern sicherzustellen, dass Vertreter der Roma in vollem Umfang in die
Ausarbeitung, Durchführung und Überwachung von Programmen zur Förderung der
Roma einbezogen werden;
- 23. befürwortet die kontinuierliche Weiterentwicklung innerhalb der
EU-Institutionen, die dahin geht, den "Romato-Roma"-Ansatz, wie er von der
OSZE entwickelt wurde, bei der künftigen Einstellung von Personal für die Roma
betreffenden wie auch für sonstige Stellen einzubeziehen;
- 24. fordert die politischen Parteien sowohl auf nationaler als auch auf
europäischer Ebene auf, ihre Parteistrukturen und -verfahren so zu überdenken,
dass alle direkten oder indirekten Hindernisse für eine Beteiligung der Roma
beseitigt werden, und ihre politischen Abläufe so zu gestalten, dass die Roma
in vollem Umfang in ihre alltägliche politische und soziale Tagesordnung
einbezogen werden;
- 25. fordert die Europäische Beobachtungsstelle für Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit und - nach ihrer Einrichtung - die Agentur für die
Grundrechte auf, der zunehmenden Romafeindlichkeit in Europa mehr
Aufmerksamkeit zu schenken und die notwendigen Mittel für die Überwachung von
gegen die Roma gerichteten rassistischen Diskriminierungen und
Menschenrechtsverstößen bereitzustellen;
- 26. fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Initiativen zur
Stärkung der Selbstvertretung der Roma sowie ihrer aktiven Teilnahme am
öffentlichen Leben und in der ganzen Gesellschaft zu unterstützen, und den
Roma-Organisationen die Möglichkeit zu bieten, sich Gehör zu verschaffen;
- 27. fordert die Kommission auf, das Anliegen der Roma auf
gesamteuropäischer Ebene zu behandeln, insbesondere mit den Beitrittsländern,
da Roma in ganz Europa leben;
- 28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der
Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und
Beitrittsländer zu übermitteln.
Anmerkungen: I Der Internationale Roma-Tag wurde 1971
auf dem Ersten Roma-Weltkongress eingeführt. Z ABI. L 180 vom 19.7.2000, S.
22. 1 ABI. L 303 vom 2.12.2000, S. 16. 2 Die Charta der politischen
Parteien in Europa für eine nichtrassistische Gesellschaft ist eine Empfehlung
des beratenden Ausschusses der EU zur Bekämpfung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit an die politischen Parteien in der Europäischen Union. Der
Wortlaut wurde von diesem Ausschuss am 5. Dezember 1997 angenommen. 3 Der
Präsident der Europäischen Kommission Jose Manuel Barroso kündigte diese
Initiative in seiner Rede vor dem Europäischen Parlament am 26. Oktober 2004 an
und sagte, dass dieser Gruppe (in der er den Vorsitz führen wird) die Aufgabe
zukommt, alle Maßnahmen und wichtigen Initiativen der Kommission in diesem
Bereich zu überwachen und als treibende politische Kraft zu wirken. a ABI. L
230 vom 21.8.1997, S.19. 5 "Die Situation der Roma in einem erweiterten
Europa" wurde von der GD Beschäftigung und soziale Angelegenheiten in Auftrag
gegeben und 2004 veröffentlicht. 6 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0018. 7
Allgemeine Empfehlung Nr. 3 "Die Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz
gegenüber den Sinti und Roma". 1 ABl. C 153 vom 21.6.1989, S. 3.
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