(Erschienen in: TANGRAM, Nr. 22, Dezember 2008, Bern, S. 89 - 83. TANGRAM ist die Zeitschrift der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR)
Jenische, Sinti und Roma – seit Jahrhunderten in der Schweiz, seit einigen Jahrzehnten akzeptiert
Einige Bevölkerungsgruppen und Kulturen, die seit Jahrhunderten Bestandteile der schweizerischen Vielfalt sind, erhielten erst in neuerer Zeit den Status als gleichberechtigte Teilhaber am politischen System und an den hiesigen Ressourcen. Dies war das Resultat einer langfristigen sozialen Bewegung hin zu gegenseitiger Toleranz im Zeichen der Gleichberechtigung, wobei die Hauptschritte dieser historischen Entwicklung19. und 20. Jahrhundert erfolgten. Analysen der Menschenrechtslage in der Schweiz zeigen jedoch, dass dieser Prozess noch keineswegs abgeschlossen ist. [1]
Folgende Gründe können für den andauernden Prozess in Richtung einer Gleichberechtigung aller Bevölkerungsgruppen und Kulturen ausfindig gemacht werden: Erstens erfolgt die Beseitigung früherer Diskriminierungen sehr langsam und nur schrittweise. Ein zweiter Grund ist der steigende Integrationsbedarf gegenüber von Neuankömmlingen in die Schweiz vor dem Hintergrund der Globalisierung. Ein dritter Grund liegt in der politischen Wirksamkeit rechtspopulistischer Parteien bis hin zu Neonazis. Diese Gruppen bestreiten die Geltung von Menschen- und Völkerrecht, die der staatlichen Gesetzgebung vorgeordnete sind, und propagieren menschenrechtswidrige Regulierungen und Praktiken. Viertens kommt hinzu, dass selbst wenn Diskriminierungen formal aufgehoben werden, lange intensiv verfolgte Gruppen erst allmählich und in kleinen Schritten im Stande sind, den ihnen offiziell neu zugestandenen und rechtlich garantierten Raum in Bereichen der Politik, der Kultur und der Ressourcenzuteilung gleichberechtigt einzunehmen. Es ist leicht, lange verfolgte Gruppen erneut einzuschüchtern, ihnen auf ungewohnten sozialen Feldern, zu welchen sie erst seit kurzem Zugang haben, Steine in den Weg zu legen, sie alten Stereotypisierungen und Anfeindungen auszusetzen, ihre Vertreter zu entmutigen und ins Leere laufen zu lassen. Umgekehrt bekunden Bevölkerungsgruppen, welche jahrhundertelang privilegierten Zugang zu allen sozialen Bereichen sowie zu natürlichen und ökonomischen Ressourcen genossen, immer wieder Mühe und Unwillen, ihre überproportionalen Vertretungen, Zuteilungen und Ansprüche als solche zu erkennen, zu hinterfragen und neue Formen des gleichberechtigten Zusammenlebens als Normalität zu betrachten.
Bevölkerungsgruppen mit fahrender Lebensweise und eigener Sprache sind auf dem Gebiet der heutigen Schweiz schon aus der Zeit vor der Gründung der Eidgenossenschaft überliefert. Das sprachliche Feld, zu dem auch das Jenische gehört, wird schriftlich bereits im Mittelalter bezeugt und geht mündlich noch weiter zurück.[2] Die ersten Roma wurden, trotz der nahen linguistischen Verwandtschaft des Romani mit den Sprachen ihrer indischen Herkunftsregion, auch in der Schweiz zunächst als Türken, Aegypter oder Nubier bezeichnet, als sie 1417 vor den Toren von Schweizer Städten erschienen, nach jahrhundertelanger Wanderung westwärts.[3]
Die Dienstleistungen (Produktion und Reparatur von Haushaltutensilien und Werkzeugen, Hausiergewerbe) und die künstlerischen Darbietungen (Schaustellerei, Musik) dieser fahrenden Gruppen waren vielen Mitgliedern der sesshaften Bevölkerung der Schweiz immer wieder willkommen. Es kam zu kulturellem und sprachlichem Austausch. Doch bereits vor 1417 gab es Erlasse gegen Nichtsesshafte. Und Luzern verfügte im Jahr 1471 die generelle Ausweisung der «Zeginer»; weitere Mandate des Ancien Régime gegen Nichtsesshafte folgten. Sie setzten die Jenischen, Sinti und Roma unter Bezeichnungen wie «Vaganten», «Heiden» oder «Jauner», oft auch mit den Juden zusammen unter dem Obertitel «herrenloses Gesindel», einer harten Verfolgung aus, unter Androhung und Vollstreckung der Todesstrafe, mit dem Ziel der totalen Vertreibung.[4] Sie wurden zu ständig Gejagten, die bestenfalls kurz geduldet wurden, und mussten sich in Wäldern, Mooren und in den Berggebieten verstecken.
Die Proklamation der Menschenrechte in der Schweiz von 1798 bis 1802 wich bald der Restauration alter Privilegien. Es brauchte die revolutionären Bewegungen von 1830 und 1848, um Gleichheit und Demokratie durchzusetzen, vorerst allerdings nur für «christliche Schweizer», also nicht für Frauen und Andersgläubige. Prekär blieb auch die politische, soziale und ökonomische Lage der nichtsesshaften «Heimatlosen», wie sie zusammen mit anderen Gruppen Recht- und Papierloser nun oft genannt wurden. Die rigide Wegweisungspolitik mit Hilfe der ab 1803 agierenden kantonalen Polizeikorps traf zudem auch jene Fahrenden, die das Heimatrecht in einer Gemeinde hatten, so die jenischen Familien Moser und Kollegger (Obervaz), Mehr (Almens) oder Stoffel (Vals).
Die 1848er-Liberalen lösten das Heimatlosenproblem durch ein Bundesgesetz, das Kantone und Gemeinden zwang, Papierlose mit Schweizer Wurzeln zu Schweizer Bürgern zu machen. Jenische Familien wie z.B. Gemperle (Sarn), Graff (Cureggia), Birchler und Gerzner (Einsiedeln) oder Huser (Magliaso) wurden auf diese Weise zu Bürgern abgelegener Berggemeinden. Diese Zwangseinbürgerung dauerte jahrzehntelang an, weil sich viele Kantone und Gemeinden dagegen sperrten. Die Neubürger blieben jedoch von der gleichberechtigten Mitnutzung des Gemeindebesitzes (Wälder, Alpen) ausgeschlossen. Sie fielen aber wegen der heimatlichen Fürsorgepflicht im Falle einer Verarmung in die Zuständigkeit dieser kleinen Berggemeinden.
Die neue Gewerbefreiheit führte nach 1848 zu einer kurzen Blüte des Hausierhandels, doch verschärften schikanöse Reglementierungen beim Wandergewerbe wie Spezialabgaben für Hausierpatente, verbunden mit hohen Bussen für Hausieren ohne gültiges kantonales Patent, ab 1880 die Lage der Fahrenden. Bereits das Heimatlosengesetz von 1851 zielte auf die Sesshaftmachung ab und verbot das Wandergewerben durch Fahrende, die mit Kindern im Schulalter unterwegs waren. So wurde ihre Lebensweise erneut illegalisiert.
Fahrende, die unter diesen Regelungen verarmten oder in Konflikt mit den Gesetzen kamen, landeten in Arbeitsanstalten, Armenhäusern und Erziehungsheimen, wie sie ab 1830 in grosser Zahl erbaut wurden. Andere entzogen sich dem polizeilichen Zugriff durch die altgewohnte Praxis des raschen Ortswechsels und des Aufenthalts in Wäldern, Sumpf- und Überschwemmungsgebieten. Letztere wurden mit Hilfe von Anstaltsbetrieben wie Witzwil, Bellechasse, Wauwilermoos oder Realta trocken gelegt.
Ab 1860 kamen Gesetze zur «Korrektion« von «Vaganten» seitens der Kantone hinzu, 1912 die verschärften Vormundschaftsartikel des neuen Zivilgesetzbuchs. Sie erleichterten die über die Gesetzesparagraphen hinausgehende, zielgerichtete Aktion zur «Auflösung der fahrenden Familienverbände» der Stiftung Pro Juventute im 20. Jahrhundert. Das spezifisch gegen die Gruppe der schweizerischen Jenischen gerichtete Vorgehen umfasste Kindswegnahmen und deren Unterbringung in nicht-jenische Familien sowie in Anstalten weit entfernter Regionen – ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Diese Praxis war im 19. Jahrhundert vereinzelt betrieben worden. Neu war indes die strikte Trennung von Eltern und Verwandten in früher Kindheit, wie es Josef Jörger, Direktor der psychiatrischen Klinik Waldhaus in Chur, seit 1905 empfahl. Durchgeführt wurde diese Aktion zur Beseitigung einer ethnischen Gruppe, zu der sowohl Sesshafte als auch Fahrende gehören, von 1926 bis 1973; die Fremdplatzierung vieler Weggenommener dauerte jedoch bis in die 1980er Jahre an, durchgeführt vom so genannten «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse», einer Unterorganisation der Stiftung Pro Juventute. Diese Organisation wurde von 1926 bis 1958 vom 1924 vorbestraften Pädokriminellen Alfred Siegfried geleitet. Unter ihm und seinen Nachfolgern kam es zu sexuellem Missbrauch vieler Mündel, die in einigen Fällen als Adoptierte, meist aber als Heim- und Verdingkinder aufwuchsen.
Ab 1888 verhinderten die Grenzkantone durch ein Konkordat erneut die Einreise von «Zigeunerbanden». 1906 verbot der Bund «Zigeunern» das Reisen auf Eisenbahnen per Sondergesetz. Im zwanzigsten Jahrhundert nahm somit die Schweiz die Vertreibungspolitik gegenüber Sinti und Roma wieder auf. Umgekehrt wendete der Bund ab 1919 das Heimatlosengesetz nicht mehr zur Einbürgerung Papierloser an. Er verweigerte dieses Prozedere den wenigen Sinti, die in der Schweiz lebten: Eine kleine Gruppe von drei staatenlosen Familien, deren Abschiebung den Schweizer Polizeibhörden wegen ebenso brutaler Rückschiebung durch die Nachbarstaaten immer wieder misslang. Sie erhielten erst um 1990 das Bürgerrecht.
1913 beschloss der Bund die Identifikationshaft für alle aufgegriffenen «Zigeuner» in Witzwil. Ihre Frauen und Kinder kamen in Heime der Heilsarmee. Alle dieser ethnisch spezifischen Registrierungsprozedur unterzogenen Sinti und Roma wurden polizeilich fotografiert und erfasst, unter Abnahme von Fingerabdrücken. Im Kontext dieses Verfahrens trennte der Bund einzelne Kinder definitiv von ihren Familien und sperrte sie teilweise lebenslänglich in Anstalten.
Ein 13-jähriger Sinto wurde 1918 auf diese Weise von seiner Familie isoliert und in die Anstalt Tessenberg gebracht. 1934 wurde er aufgrund eines Gutachtens eines damals in Bern tätigen deutschen Psychiaters mit nazistischer Gesinnung, Herbert Jancke, kastriert. Der Kastrierte verblieb bis zu seinem Tod in Anstalten wie Bellechasse. Dort landeten auch viele jenische Mündel der Pro Juventute. Auch unter den Jenischen gab es im Umfeld der damals in der Schweiz intensiv betriebenen «Eugenik» und «Rassenhygiene» Opfer von Zwangssterilisationen und Eheverboten.[5]
Vor diesem Hintergrund hatte der deutsche Sinto Anton Reinhardt, der 1944 in die Schweiz flüchtete, um der Zwangssterilisation im Spital Waldshut zu entgehen, keine Chance. Er wurde ins Nazireich ausgeschafft und dort kurz vor Kriegsende von der Schutzstaffel (SS) erschossen.
Die Einreisesperre gegen als solche erkennbare «Zigeuner» wurde an den Schweizer Grenzen auch nach 1945 bis 1972 praktiziert. Jedoch gelangten schon in den 1950er und 1960er Jahren, hauptsächlich als Saisonniers aus Jugoslawien, teilweise auch als Flüchtlinge aus kommunistischen osteuropäischen Staaten, zahlreiche Roma in die Schweiz, wobei sie ihre Zugehörigkeit meist verbargen. So reiste auch Jan Cibula, Rom und Arzt, 1968 als Flüchtling aus der Slowakei ein. Er gehörte 1975 zu den Mitbegründern der «Radgenossenschaft der Landstrasse», der Dachorganisation der Fahrenden in der Schweiz, war Gründungspräsident der Internationalen Romani-Union und organisierte 1978 das zweite internationale Roma-Treffen in Genf..
Jenische, Sinti und Roma konnten in der Schweiz also erst ab Mitte der 1970er Jahre zu ihrer Identität stehen, sich organisieren und jene Grundrechte einfordern, die ihnen vorher systematisch verweigert wurden. Die Medien verhielten sich indes zwiespältig. Einige Zeitungen thematisierten die Verfolgungsgeschichte, wie die Artikel von Sergius Golowin, Hans Caprez, Alfred A. Häsler sowie der jenischen Schriftstellerin Mariella Mehr zeigen. Andere Medien publizierten hingegen immer wieder Meldungen und Meinungen, die antiziganistische Vorurteile bestärkten.
Lange blockierte die Politik die Forderungen nach legalen und menschenwürdigen Stand- und Durchgangsplätzen sowie nach historischer und juristischer Aufarbeitung der Verfolgung. Erst 1998 und 1999 erschienen offizielle Berichte, die bis dahin gesperrte Akten zur Diskriminierung und Ausgrenzung der Jenischen, Sinti und Roma in der Schweiz auswerteten.[6] Die von Zwangsmassnahmen betroffenen Jenischen erhielten geringfügige aussergerichtliche Zahlungen als «Wiedergutmachung». Zu Gerichtsverfahren gegen die Täterschaft der ethnisch gezielten Verfolgungsaktionen kam es bisher nicht.
Heute subventioniert der Bund die Radgenossenschaft der Landstrasse minimal. Einzelne Kantone, so z.B. Graubünden, boten Hand zur Einrichtung von genügend Stand- und Durchgangsplätzen an, andere taten es nicht. Sprache, Kultur und Traditionspflege von Jenischen, Sinti und Roma in der Schweiz werden längst nicht in gleichem Mass mit Steuergeldern gefördert wie bei anderen Minderheiten. Jenische, Sinti und Roma sind immer noch kaum in politischen Gremien vertreten. Selbst in der 1996 gegründeten «Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende» sind die Fahrenden in der Minderheit; die Stiftung wird von Sesshaften aus der Mehrheitsbevölkerung präsidiert.
Thomas Huonker ist Historiker in Zürich. Neben zwei Büchern und vielen Artikeln zur Verfolgungsgeschichte der Jenischen, Sinti und Roma in der Schweiz publizierte er zwei Abhandlungen zu „Rassenhygiene“, Zwangssterilisationen und Anstaltsversorgung in der Schweiz. Er ist Mitbegründer und Vorstandsmitglied der «Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz».
Abrégé en français:
Les Yéniches, les Sinti et les Roms –
établis en Suisse depuis des siècles,
acceptés depuis quelques décennies
Certains groupes de population et certaines
cultures qui font partie depuis des siècles
de la Suisse ne bénéficient que depuis peu
du statut de participants de plein droit au
système politique et aux ressources de notre
pays. Ceci est particulièrement vrai pour les
groupes de population nomade. A part quelques
éclaircies consécutives aux révolutions
de 1830 et de 1848, leur histoire a été marquée
durant des siècles par la discrimination.
Comme le rappelle Thomas Huonker, on les
a chassés, poursuivis et bannis dès le XVe
siècle; des obstacles juridiques interdisant ou
compliquant le commerce itinérant qui leur
permettait de gagner leur vie ont été érigés;
au cours du XIXe siècle, ils ont été enfermés
dans des établissements de travaux forcés,
des asiles de pauvres et des maisons d’éducation
et au XXe siècle on a cherché à dissoudre
leurs liens familiaux en leur enlevant leurs enfants
pour les placer dans des familles sédentaires
avec la collaboration de la Fondation
Pro Juventute, et ceci jusque dans les années
80. Selon Huonker, les Yéniches, les Sinti et les
Roms ont également été victimes de stérilisation
forcée et d’interdiction de contracter un
mariage. Ce n’est qu’au milieu des années 70
que ces groupes ont pu défendre leur identité
en Suisse, s’organiser et réclamer les droits
qui leur avaient été systématiquement refusés
auparavant. Les Yéniches touchés par ces violences
ont certes reçu de modestes indemnités
à titre de «réparation». Mais il n’y a pas eu
d’action juridique intentée contre les auteurs
de ces persécutions aux motifs ethniques.
Thomas Huonker est historien à Zurich. Il a publié deux
livres et de nombreux articles de presse sur l’histoire de la
persécution des Jeniches, des Sintis et des Roms en Suisse.
Il est membre fondateur et membre du comité de la «Société
pour les peuples menacés Suisse».
Sommario in italiano:
Jenisch, sinti e rom: da secoli residenti in
Svizzera, da alcuni decenni accettati
Alcuni gruppi di popolazione e culture
da secoli elemento costitutivo della diversità
svizzera sono stati ammessi a pieno titolo a
partecipare al sistema politico e a beneficiare
delle risorse pubbliche soltanto di recente.
È questo il caso di diversi gruppi di nomadi.
Nonostante alcune piccole conquiste dopo le
rivoluzioni del 1830 e 1848 la storia dei nomadi
in Svizzera è segnata da secoli di discriminazioni.
Deportazioni, persecuzioni, espulsioni
dei non sedentari dal XV secolo; lacci e
laccioli giuridici introdotti a bella posta per
intralciare o impedire le attività economiche
dei nomadi in modo da minarne le basi di
sussistenza; internamento in istituti di lavoro,
ricoveri per poveri, istituti di rieducazione
nel corso del XIX secolo fino all’operazione
di smembramento dei clan familiari nomadi
portata avanti da Pro Juventute nel XX secolo
che prevedeva di togliere i figli alle famiglie
nomadi e di affidarli a terzi, pratica questa in
vigore fino agli anni 1980. Secondo Huonker
gli jenisch, i sinti e i rom sono stati anche vittime
di sterilizzazioni coatte e talvolta è stato
vietato loro di contrarre matrimonio. Soltanto
dalla metà degli anni 1970 hanno ottenuto un
certo riconoscimento e potuto organizzarsi e
rivendicare quei diritti fondamentali che fino
ad allora erano stati loro sistematicamente
negati. Gli jenisch ai quali erano state inflitte
misure coercitive hanno anche ricevuto modeste
somme in via extragiudiziaria in qualità di
«risarcimento». Ma nessun procedimento legale
è stato mai avviato contro gli autori di
queste azioni persecutorie attuate per ragioni
etniche.
Thomas Huonker è storico a Zurigo. Ha pubblicato due
libri e molti articoli sulla storia delle persecuzioni in Svizzera
contro jenisch, sinti e rom. È tra i fondatori e membro
del comitato dell’«Associazione per i popoli minacciati» in
Svizzera.
[1] Committee on the elimination of racial discrimination, Seventy-third session 28 July -15 August 2008: Concluding observations of the Committee on the Elimination of Racial Discrimination, Switzerland. Geneva 2008, UNO
[2] Zur Sprache der Jenischen vgl. Roth, Hansjörg: Jenisches Wörterbuch. Aus dem Sprachschatz Jenischer in der Schweiz. Frauenfeld 2001, Huber Geschichte und Lage des jenischen Volkes in ganz Europa Bader, Christian: Yéniches. Les derniers nomades d’Europe. Paris 2007, L’Harmattan.
[3] Zu Geschichte und Sprache der Roma weltweit Tcherenkov, Lev / Laederich, Stéphane: The Rroma. Otherwise known as Gypsies, Gitanos, Gyptoi, Tsiganes, Tigani, Cingene, Zigeuner, Bohémiens, Travellers, Fahrende, etc. Vol. 1: History, Language, and Groups. Vol. 2: Traditions and Texts. Basel 2004, Schwabe.
[4] Texte dieser Erlasse, meist so genannte Abschiede der damaligen schweizerischen Oberbehörde (Tagsatzung), im Wortlaut auf http://www.thata.ch/thataabschiede.htm
[5] Huonker, Thomas: Diagnose «moralisch defekt», Kastration, Sterilisation und Rassenhygiene im Dienst der Schweizer Sozialpolitik und Psychiatrie 1890-1970, Zürich 2003, Orell Füssli.
[6] Leimgruber, Walter / Meier, Thomas /Sablonier, Roger: Das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse, Historische Studie aufgrund der Akten der Stiftung Pro Juventute im Schweizerischen Bundesarchiv, Bern 1998, Nr. 9 der Reihe Dossier des Bundesarchivs; Huonker, Thomas / Ludi, Regula: Roma, Sinti und Jenische, Die schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus, Bern 1999 / Zürich 2000, Chronos.